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Kennzeichenhöhe

Die Anbringungshöhe des vorderen und hinteren Kennzeichens bei "normalen" PKW ist in Deutschland in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bzw. EU-Richtlinie 70/222/EWG geregelt.

Vorderes Kennzeichen: Unterkante mind. 200mm über der Fahrbahn 
Hinterese Kennzeichen: Unterkante mind. 300mm über der Fahrbahn

Außerdem müssen beide Kennzeichen max. 30° je links und rechts zur Längsachse geneingt aus geeigneter Entfernung sichtbar sein. Nicht ganz verstanden? Die bei Alfa Romeo Fahrzeugen oft bekannte Anbringung des vorderen Kennzeichens in Fahrtrichtung links, sollte dies etwas praktischer erklären.

Die 30° maximale Neigungen des Kennzeichens nach oben und unten, gelten im Übrigen auch. Hier ist die Neigung zur Querachse ("zur Straße hin oder weg kippen") gemeint.

 

Gemessen werden die Höhen nach EU-Richtlinie 70/222/EWG übrigens bei leerem Fahrzeug (also nicht mit einem Fahrer am Steuer). Bitte beachtet, dass wir hier nur "normale" PKW behandeln, es gibt immer Ausnahmen, dazu bitte die entsprechende Stelle in den jeweiligen Regelgungen finden.